Wie funktioniert das Programm?
Erste Schritte als Mentoring-Gruppe
Eine Gruppe muss aus mindestens vier Personen bestehen, um für das Mentoring in Betracht gezogen zu werden. Voraussetzung, um einen Antrag zu stellen, ist außerdem die Teilnahme an der kostenfreien vierstündigen Basisschulung, welche die Zivilgesellschaftliche Kontaktstelle (ZKS) organisiert und durchführt. Danach stellen Sie einen Antrag zur Aufnahme auf die Vermittlungsliste, über den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet. Durch das dafür nötige Antragsverfahren begleitet Sie die ZKS, die Ihnen auch die nötigen Unterlagen zur Verfügung stellt und bei Bedarf Informationsveranstaltungen anbietet. Im Antrag können Sie angeben, ob Sie eine Familie oder eine Einzelperson begleiten und unterstützen möchten. Sie erarbeiten als Gruppe einen Unterstützungsplan (weitere Informationen dazu finden Sie unter „Wie werde ich Mentor/in“) und bringen die nötigen Mittel für die Übernahme der Nettokaltmiete für ein Jahr auf.
Mentorinnen und Mentoren schließen sich zu einer Gruppe zusammen
Mentoring-Gruppe besucht die Basisschulung der ZKS
Mentoring-Gruppe bereitet einen Antrag vor
Mentoring-Gruppe sendet fertigen Antrag über die ZKS an das BAMF
Von der Antragstellung zur Einreise
Nachdem Ihre Gruppe auf die Vermittlungsliste des BAMF aufgenommen wurde, matcht das BAMF Sie mit einer geeigneten Familie oder Einzelperson, die vorher durch UNHCR als besonders schutzbedürftig identifiziert und durch das BAMF für die Einreise nach Deutschland ausgewählt wurde. Die Flüchtlinge reisen u.a. aus Jordanien, Ägypten, Kenia, Pakistan oder dem Libanon ein. Sie erhalten erste Kontaktinformationen, um möglichst schon vor der Einreise Kontakt aufnehmen zu können.
BAMF prüft den Antrag und nimmt Mentoring-Gruppe auf Vermittlungsliste auf
(inkl. Sicherheitsprüfung)
BAMF wählt vorher als besonders schutzbedürftig identifizierte und für die Einreise ausgewählte Personen im Drittstaat für ein Matching mit Mentoring-Gruppe aus
BAMF übersendet Steckbrief von Flüchtling/en an die Mentoring-Gruppe. Sowohl Mentoring-Gruppe als auch Flüchtlinge stimmen einem Matching zu.
Mentoring-Gruppe übersendet Unterstützungserklärung (finale Erklärung der Übernahme des Mentorings) an BAMF
Ankunft in Deutschland
Alle Schutzbedürftigen verbringen im Regelfall die ersten zwei Wochen in den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen Grenzdurchgangslager (GDL) in Friedland bei Göttingen oder Doberlug-Kirchhain in Brandenburg. Es gehört zu den Pflichten der Mentorinnen und Mentoren, die Flüchtlinge aus Friedland abzuholen. Dort treffen Sie erstmals die zu unterstützende Person oder Familie. Sie werden bei dem ersten Zusammentreffen fachlich begleitet. Zwischen der Erstinformation über den Tag der Einreise und dem Zusammentreffen mit Ihnen als Mentorinnen und Mentoren liegen mindestens drei Wochen.
Die aufgenommenen Personen erhalten in Deutschland einen Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 4 AufenthG, zunächst für drei Jahre. Danach kann dieser Aufenthaltstitel verlängert werden. Damit erhalten sie Leistungen gemäß SGB II, d.h. Bürgergeld, und können am Integrationskurs teilnehmen.
Die ZKS berät und begleitet Sie während Ihres gesamten Mentorings und vermittelt bei Bedarf an lokale Unterstützungsstrukturen (z.B. Beratungsdiensten, Freiwilligenzentren, Migrantenorganisationen etc.).